Rechtsvernichtende Einwendungen lassen einen bereits entstandenen Anspruch nachträglich untergehen.
In der Anspruchsprüfung gehören sie deshalb regelmäßig an diese Stelle:
Rechtsvernichtende Einwendungen prüfst du also vor allem beim Punkt „Anspruch untergegangen“.
Die wichtigsten rechtsvernichtenden Einwendungen im Zivilrecht sind:
Erfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Aufrechnung, Rücktritt, Störung der Geschäftsgrundlage und das Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Wenn diese Einwendungen durchgreifen, besteht der ursprünglich entstandene Anspruch nicht mehr. Genau deshalb ist es so wichtig, sie in der Klausur sauber von rechtshemmenden Einreden zu unterscheiden.
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